Entschuldung in 8 Schritten: Das irische PrivatIinsolvenz-Verfahren in der Übersicht

Einfacher und schneller als mit der EU-Insolvenz in Irland können Sie sich nicht entschulden

Perspektive Ausland Podcast: Schnell und nebenbei schuldenfrei - mit der EU Insolvenz in Irland

Vor Kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Privatinsolvenz in Irland. Hören Sie jetzt rein.

Die schnelle Entschuldung über das irische Insolvenzverfahren wird erfolgreich sein, wenn Sie die folgenden acht Verfahrensschritte fehlerfrei durchlaufen. Für jeden Verfahrensschritt hält unsere Kanzlei das richtige Service-Tool für Sie bereit.

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An dieser Stelle wollen wir Sie auch nochmals auf die Voraussetzungen für die EU-Insolvenz hinweisen, welche Sie in jedem Fall erfüllen müssen, damit das Verfahren in der Republik Irland erfolgreich abgeschlossen werden kann.

1. Melden Sie sich ab

Es ist ein einziger Gang zum Einwohnermeldeamt. Sie bleiben selbstverständlich weiterhin deutscher bzw. österreichischer Staatsbürger, aber werden ab sofort in einem anderen Land wohnen und Ihre Adresse und auch Ihre Postanschrift haben.

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Überprüfen Sie allerdings vor Ihrer Abmeldung, ob Ihre Ausweise noch mindestens zwei Jahre gültig sind. Falls nicht, verlängern Sie diese bitte zuallererst.

Wenn Sie wollen, können Sie eine temporäre irische Wohnadresse bei uns buchen, die Sie bei der Abmeldung angeben können. Dies verschafft Ihnen mehr Luft bei der Wohnungssuche in Irland und Sie haben bereits eine Anschrift mit Straße, Hausnummer und Postleitzahl.

2. Verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Irland

Bauen Sie jetzt Ihren Lebensmittelpunkt in Irland auf. Das bedeutet: eigene Wohnung suchen und nach Irland umziehen, eigenes Konto und eigene berufliche Tätigkeit.

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Eine Unterkunft im Hotelzimmer, bei Bekannten oder gar nur eine Briefkastenadresse reichen definitiv nicht aus. Die Wohnung muss zur ständigen Nutzung ausgestattet sein.

Lebensmittelpunkt bedeutet jedoch nicht, dass Sie nach Irland auswandern müssen und zunächst nicht wieder nach Deutschland dürfen. Nach der EU-Verordnung ist Ihr Lebensmittelpunkt dort, wo der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt, und Sie mindestens 51 % des Jahres anwesend sind.

Besuche Ihrer Familie am Wochenende sind völlig legal, auch wenn Sie für Ihre Adresse Irland nutzen und sich dort normalerweise aufhalten. Ein Erscheinen in der Öffentlichkeit ist in gewissen Maßen ebenfalls in Ordnung.

3. Holen Sie sich eine PPS-Nummer

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt nach Irland verlagert. Holen Sie sich jetzt eine PPS-Nummer (= die irische Sozialversicherungsnummer), die Sie benötigen, wenn ein Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlen soll.

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Der Inhaber einer Sozialversicherungsnummer zeigt, dass sein Aufenthalt in wirtschaftlichen Interessen begründet ist. Rein touristische Zwecke werden ausgeschlossen.

Selbstverständlich organisieren wir das Interview zum Erhalt der Sozialversicherungsnummer für Sie.

4. Abwarten

Jetzt warten Sie bitte mindestens sechs Monate ab und gehen Ihrem Leben als neuer, irischer Geschäftsmann nach. In der Zwischenzeit kümmern wir uns um den Insolvenzantrag. Dazu sammeln wir alle Gläubiger, registrieren diese und füllen das amtliche Formular aus.

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Es könnte sein, dass Ihre Gläubiger gegen Sie vollstrecken wollen. Bleiben Sie in dieser Situation fair, und teilen Sie Ihre neue Anschrift mit. Das spart dem deutschen Gläubiger unnötige Vollstreckungskosten.

5. Stellen Sie den Antrag

Es ist an der Zeit, den Insolvenz-Antrag zu stellen.

Gehen Sie diesen Weg allein. Es ist nicht sinnvoll, in Begleitung eines irischen Anwalts zu kommen. Sie sind offiziell insolvent und können sich keinen teuren Anwalt leisten. Falls Sie den Termin lieber mit einem Übersetzer wahrnehmen möchten, ist dies selbstverständlich möglich.

Den Antrag und die Gerichtsmappe mit weiteren Beweisunterlagen bereiten selbstverständlich wir für Sie vor. Oftmals ist der Umfang beträchtlich und umfasst 500 Seiten.

6. Der Insolvenzrichter und der Insolvenzverwalter bitten zum Interview

Der Antrag ist gestellt, es folgt die gerichtliche Vorladung zum Hearing.

Im Rahmen dieser Anhörung bei Gericht muss der Insolvenzrichter klären, ob die Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind und Ihr Lebensmittelpunkt in Irland liegt. Abhängig von ihren Gläubigern und der Qualität Ihrer Unterlagen, kann dieser Gerichtstermin fünf Minuten oder fünf Stunden dauern.

Ggf. werden weitere Gerichtstermine angesetzt. Viele Gläubiger beauftragen heute spezialisierte Anwälte damit zu beweisen, dass der Lebensmittelpunkt sich nicht wirklich in Irland befindet.

Der Richter erklärt Sie bei erfolgter Feststellung des Lebensmittelpunktes bankrott.

Es folgt ein Interview mit dem staatlichen Konkursverwalter.

Stehen Sie diese Termine bitte ebenfalls allein durch, ohne Anwalt. Ein Übersetzer kann Sie natürlich begleiten.

7. Das eigentliche Insolvenzverfahren

Nach den Interviews startet das eigentliche Insolvenzverfahren.

Der Konkursverwalter schreibt offiziell alle Gläubiger an und fordert auf, eine Insolvenztabelle anzumelden. Dieser Vorgang ist dem deutschen Insolvenzverfahren ganz ähnlich, denn so werden die Verbindlichkeiten festgestellt.

Sobald die Insolvenzforderungen ermittelt worden sind, geht es um die Insolvenzmasse. Bei Ihnen gibt es keine finanzielle Mittel, die verteilt werden können. Deshalb wird das Verfahren eingestellt.

Ein Jahr nach der Bankrotterklärung durch den irischen Richter erfolgt die automatische Restschuldbefreiung.

8. Kehren Sie in die Heimat zurück

Den irischen Restschuldbefreiungsbeschluss müssen Sie durch Ihren Anwalt bei einem Gericht zu Hause anerkennen lassen. Erst dann kann dem Gläubiger der Titel entzogen werden.

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Kehren Sie erst nach Anerkennung der Restschuldbefreiung endgültig in die Heimat zurück. Der Richter zu Hause könnte diese verweigern, wenn er den Eindruck hat, dass Sie ein „Insolvenztourist“ sind.

Ihre Einträge in der Schufa und der Schuldnerkartei werden nach drei Jahren gelöscht – ein neues Leben kann beginnen.

Was meinen Sie? Acht Schritte und in 18 Monaten schuldenfrei. Das ist ein interessantes Angebot, besonders weil wir Sie in jeder Phase unterstützen. Teilweise kümmern wir uns sogar komplett darum. Ihr persönlicher Zeitaufwand bleibt gering. Versprochen.

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So kann unsere Kanzlei Sie bei der EU-Insolvenz in Irland unterstützen

Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland. Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulden.

Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%.

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“,  Ihr Aufwand bleibt also minimal.

Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.

Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand. Bitte beachten Sie, dass die Schweiz in Sachen Privatinsolvenz einen Sonderfall darstellt.

 Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)

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