So begleiten wir Sie bei der EU-Insolvenz in Irland

Mandatsbeschreibung zur Betreuung des Privatinsolvenz-Verfahrens in Irland für Unternehmer & Geschäftsleute

In Irland gilt das liberalste und verbraucherfreundlichste Insolvenzrecht Europas. Die automatische Restschuldbefreiung erfolgt bereits nach 12 Monaten. Unternehmer und Freiberufler, die möglicherweise von einer Insolvenz betroffen sind, sollten sich aktiv mit dieser Alternative auseinandersetzen.

Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulden. Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland.

In Irland gilt seit Anfang 2016 das schuldnerfreundlichste Insolvenzrecht innerhalb der EU. Im Gegensatz zu Frankreich, oder genauer gesagt Elsass-Lothringen, sind wir in Irland nicht geografisch beschränkt. Aufgrund der Anonymität bevorzugen wir Dublin, aber auch andere Städte sind möglich. Wobei wir hier explizit von der Republik Irland und nicht Nordirland sprechen.

Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%. Ein Briefkasten allein genügt nicht, vielmehr benötigen Sie zum Nachweis Ihres Lebensmittelpunktes eine gewisse Infrastruktur.

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“,  Ihr Aufwand bleibt also minimal.

So betreuen wir Sie in London und Dublin

Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.

Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand.

Ein wesentlicher Teil unseres Know-hows liegt darin, Ihren Aufwand bei der Einrichtung des neuen Lebensmittelpunktes samt Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen so gering wie nur irgendwie möglich zu halten. 

Die Einrichtung des Lebensmittelpunktes ist für Sie mit zwei Tagesaufenthalten in Dublin vor Ihrem eigentlichen Umzug erledigt. Die meisten Dinge können Sie telefonisch und per E-Mail erledigen.

Unser Team in London und in Dublin steht Ihnen jederzeit und während des gesamten Verfahrens und seiner Vorbereitung zur Verfügung. Bitte anrufen oder vorbeikommen – Ihr Anliegen ist bei uns in besten Händen. 

Falls gewünscht, begleiten wir Sie bei wichtigen Behördengängen, wie beispielsweise Abgabe Ihres Insolvenzantrages oder Interview mit dem Official Assignee. Dublin ist eine große, unübersichtliche Stadt, ein Dublin-Kenner an Ihrer Seite wird sich bei Behördengängen als äußerst nützlich erweisen. Dublin ist zwar deutlich kleiner als London, aber auch hier kann Ortskundigkeit nicht schaden.

Ablauf des Verfahrens

Die schnelle Entschuldung über das irische Insolvenzverfahren wird erfolgreich sein, wenn Sie die folgenden acht Verfahrensschritte fehlerfrei durchlaufen:

  1. Aus Ihrem Wohnsitzstaat abmelden

  2. Den Lebensmittelpunkt in Irland einrichten

  3. Eine irische Sozialversicherungsnummer besorgen

  4. Eine gewisse Zeit gedulden und das Verfahren vorbereiten

  5. Das Verbraucherinsolvenzverfahren in Gang setzen

  6. Die gerichtliche Anhörung und die Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts bestehen

  7. Das eigentliche Insolvenzverfahren durchlaufen

  8. Rückkehr an Ihren Wohnsitzstaat & Anerkennung der Restschuldbefreiung

Sie können hier auch den Ablauf im Detail nachlesen. Für jeden Verfahrensschritt hält die Steuerkanzlei St Matthew das richtige Service-Tool für Sie bereit.

Unsere Leistungen im Detail

Im Rahmen der EU-Insolvenz-Betreuung in Irland werden unter anderem folgende Leistungen von uns erbracht:

  • Umfangreiche Planung und Beratung zur Strategiefindung

  • Einrichtung des Lebensmittelpunktes

  • Meldeadresse mit Postweiterleitung für die ersten 3 Monate mit Mietvertrag (optional)

  • Ummeldung bei der deutschen Botschaft in Dublin inklusive Eintragung der Adresse in den Pass

  • Hilfe bei der Kommunikation mit den Gläubigern, sobald diese von Ihrem Umzug nach Irland erfahren

  • Beantragung der PPS-Nummer

  • Begleitung zum PPS-Termin

  • Registrierung beim nationalen Gesundheitsdienst HSE

  • Eröffnen eines Privatkontos mit Visacard

  • Hilfe bei Wohnungssuche und Maklervermittlung

  • Ggf. Limited Gründung und Betreuung

  • Gewerbeanmeldung

  • Registrierung als Arbeitgeber in Irland

  • Anstellungsvertrag (ohne Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz)

  • Lohnbuchhaltung mit Lohnzetteln

  • Steuerliche Betreuung

  • Abführen der Sozialabgaben und Arbeitgeberbeiträge beim irischen Fiskus

  • Ausfüllen des Insolvenzantrages

  • Begleitung zu Gericht und zum Insolvenzverwalter

  • Vor- und Nachbereitung aller Termine

  • Hilfe bei der Korrespondenz mit den Gläubigern während der Insolvenz

  • Hilfe bei der Korrespondenz mit dem Official Assignee

  • Laufende Betreuung durch einen Insolvenz-Experten

  • Krisen-Intervention, wenn etwas nicht glatt läuft

  • Besorgen des Certificate of Discharge (Bestätigung der Restschuldbefreiung)

  • Vermittlung eines Top-Insolvenzanwaltes in Deutschland für die Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland

Der tatsächliche Ablauf gestaltet sich bei jedem Mandanten individuell. Deswegen lassen sich die in Ihrem Fall zu erbringenden Leistungen am besten im Rahmen eines Beratungsgespräches bestimmen.

Kosten

Es gibt verschiedene Kostenarten, die beim Durchlaufen der EU-Insolvenz in Irland auf Sie zukommen. Unsere Kostenaufstellung kann Ihnen dabei einen Anhaltspunkt geben. Freilich gibt es aber verschiedene Parameter, welche die Kosten beeinflussen können.

Ein gutes Beispiel dafür sind Ihre Mietkosten: Eine Wohnung in Dublin ist erheblich teurer als eine Wohnung in Waterford. Unserer Erfahrung nach wollen trotzdem die meisten Mandanten Dublin leben. Dies ist aber für das Verfahren nicht zwingend erforderlich.

Hier erfahren Sie mehr zu den Kosten der EU-Insolvenz in Irland

Der Weg zur Mandatserteilung

Bitte buchen Sie vor Mandatserteilung zur Begleitung Ihres Privatinsolvenzverfahrens in Irland zunächst ein telefonisches Beratungsgespräch. Dort werden wir alle wichtigen Eckpunkte Ihres Falls besprechen und eruieren, wie Sie am besten das Verfahren in Irland durchlaufen können. Wenn sowohl Sie und wir danach das Gefühl haben, dass wir gut zusammenpassen, senden wir Ihnen ein schriftliches Angebot, welches Sie dann annehmen können.

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, haben wir hier Informationen für Sie zusammengefasst.

 Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.