EU-Insolvenz in Irland: Insolvenz ohne Insolvenzverwalter

Wer in Deutschland Insolvenz anmelden muss, der ist ganz unten angekommen. Ein Versager. Ein Paria. Ausgestoßen wie ein Leprakranker. Und unter dem Generalverdacht stehend, dass man andere bewusst oder wenigstens grob fahrlässig hat zu Schaden kommen zu lassen. Und jetzt auch noch die Dreistigkeit besitzt, per Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung erlangen zu wollen, anstatt bis zum Ende seines Lebens seine Schulden abzustottern.

Die Rolle des Insolvenzverwalters scheint es zu sein, die Betroffenen so richtig spüren zu lassen, wie tief sie gefallen sind. So mancher Insolvenzverwalter scheint Freude daran zu haben, seine »Kunden« zu trimilieren und zu demütigen. Und wer nicht den Bückling macht und den Spießrutenlauf zähneknirschend über sich ergehen lässt, dem wird schnell mit empfindlichen Sanktionen gedroht. Denn etliche Insolvenzverwalter lassen scheinbar keine Gelegenheit aus, das Machtgefälle in der Beziehung zu den Schuldnern laufend und überdeutlich klarzumachen. Mal zeigen, wo der Hammer hängt, und so.

Sich am Elend anderer zu weiden und ein schwierige Situation noch unerträglicher zu machen – das können Insolvenzverwalter besonders gut.

Insolvenzverfahren in Irland nutzen und den Fängen des Insolvenzverwalters entgehen

Wollen Sie den Fängen des Insolvenzverwalters entgehen? Dann nutzen Sie doch ganz einfach die Möglichkeiten, die Ihnen das Insolvenzverfahren in Irland bietet.

Aufgrund der EU-Freizügigkeit kann ein Insolvenzgericht in Irland Ihnen die Restschuldbefreiung erteilen, ohne dass Sie den Spießrutenlauf über sich ergehen lassen müssen, den ein Insolvenzverwalter in Deutschland mitunter mit sich bringt.

Vorteile des Insolvenzverfahrens in Irland nutzen

Stellen Sie einen Insolvenzantrag in Irland, bringt Ihnen dies nicht nur den Vorteil, dass Sie dem deutschen Insolvenzverwalter entgehen. Auch ist das EU-Insolvenzverfahren in Irland mit einer deutlich geringeren Dauer verbunden. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert es nur zwölf Monate bis zur Restschuldbefreiung. In Deutschland sind es - auch nach deutlicher Kürzung des Zeitraums - immer noch drei Jahre.

Natürlich sind Sie auch in Irland im Zuge der Insolvenzverwaltung und des Insolvenzverfahrens an gewisse Rechte und Pflichten gebunden. Jedoch wird der Ablauf vom Schuldner häufig als deutlich entspannter empfunden.

Dies hat auch damit zu tun, dass nach einem Umzug nach Irland und nach Information darüber an die Gläubiger der Druck auf den Schuldner meistens deutlich abnimmt. Die hohen Kosten für den Anwalt und das ausländische Rechtssystem sind allein schon ein Thema, das viele Gläubiger abschreckt.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Restschuldbefreiung durch das irische Insolvenzgericht

Voraussetzungen dafür, dass ein Insolvenzverfahren in Irland für Sie in Frage kommt, sind:

  • Es darf noch kein Insolvenzverfahren im Land Ihrer Herkunft eröffnet sein. Läuft also schon ein Insolvenzverfahren in Deutschland und hat der Insolvenzverwalter dort schon seine Aufgaben übernommen, kommt die EU-Insolvenz für Sie nicht in Frage.

  • Sie dürfen kein Vermögen haben. Gibt es eine große Insolvenzmasse, die durch den Insolvenzverwalter verteilt werden könnte, wie zum Beispiel Immobilien oder Unternehmens-Anteile, dann ist das Insolvenzverfahren in Irland nicht zu empfehlen.

  • Sie haben einen Sponsor, der Ihnen sowohl den Aufenthalt als auch das Insolvenzverfahren in Irland finanziert. Dabei kann es sich beispielsweise um Familienangehörige handeln.

  • Sie müssen bereit sein, für das Insolvenzverfahren in Irland tatsächlich hierin umzuziehen und sowohl den Verwaltungs-Aufwand als auch den Aufwand für den Umzug in Kauf nehmen.

Können Sie sich statt einem Alltag unter dem Druck von Gläubigern und Insolvenzverwalter ein Leben in Irland vorstellen, dann bietet sich Ihnen durch die EU-Insolvenz eine ganz neue Möglichkeit für Sie. Haben Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder brauchen Sie Hilfe bei der Entscheidung, ob eine EU-Insolvenz für Sie in Frage kommt? Wollen Sie mehr über Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang wissen oder haben generelle Fragen zu Insolvenzordnung, Insolvenzrecht in Irland oder der EU? Dann sind wir für das Thema der richtige Ansprechpartner! Vereinbaren Sie einfach eine persönliche Beratung!

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