Kosten für das EU-Insolvenz-Verfahren in Irland

Eine Übersicht der Kosten, die Ihr Sponsor für Sie aufbringen muss

Es gibt verschiedene Kostenarten, die beim Durchlaufen der EU-Insolvenz in Irland auf Sie zukommen. Die folgende Aufstellung kann Ihnen dabei einen Anhaltspunkt geben. Freilich gibt es aber verschiedene Parameter, welche die Kosten beeinflussen können.

Ein gutes Beispiel dafür sind Ihre Mietkosten: Eine Wohnung in Dublin ist erheblich teurer als eine Wohnung in Waterford. Unserer Erfahrung nach wollen die meisten Mandanten trotzdem in Dublin leben. Dies ist aber für das Verfahren nicht zwingend erforderlich.

Ausgangssituation

Im Grundsatz gehen wir bei unserer Kostenkalkulation von folgendem Szenario aus. Wie gesagt – hier haben Sie Gestaltungsmöglichkeiten. Details besprechen Sie mit uns. 

  • Sie mieten eine Ein-Zimmer-Wohnung in Dublin (Vorort).

  • Sie gründen eine Limited in Irland, bei der Sie angestellt sind und ein kleines monatliches Gehalt beziehen.

  • Ihr Sponsor oder eine Vertrauensperson ist Gesellschafter der Limited, wir stellen einen Geschäftsführer.

  • Die Limited stellt Rechnungen an Kunden, gerne auch in Deutschland oder Österreich.

  • Sie arbeiten in Irland von Zuhause aus.

  • Reisekosten und Kosten für Freizeitgestaltung berücksichtigen wir nicht.

Natürlich gehen wir davon aus, dass Ihr monatliches Gehalt dem entspricht, was Sie gemäß dem Insolvenzverwalter vor Pfändung verdienen dürfen. Davon müssen die Miete und Ihre Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.

Unser Honorar

Unser Honorar für die Begleitung des Verfahrens beläuft sich auf €9200 (zahlbar in zwei Raten à €4600). Die erste Hälfte wird bei Mandatsübernahme fällig, die zweite Hälfte bei Beginn des eigentlichen Insolvenzverfahrens bzw. der Antragseinreichung.

Gründung & Verwaltung der Limited

Rechnen Sie mit Kosten für die Gründung der Gesellschaft inklusive Kontoeröffnung etc. von rund €6500. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in unserem Büro. Wir stellen einen in Irland ansässigen Geschäftsführer (gesetzlich vorgeschrieben).

Ihr Gehalt

Wenn Ihnen die Limited ein jährliches Gehalt von €20.000 bezahlt, so liegt Ihr Nettogehalt bei rund €1550 pro Monat. Die Limited muss jährlich gut €1850 an Arbeitgeberbeiträgen bezahlen, sodass die Bruttopersonalkosten für Ihr Gehalt bei rund €21.850 pro Jahr liegen.

Die Gesellschaft müsste also mindestens rund €30.000 an Umsatz pro Jahr erwirtschaften (unter Einberechnung der laufenden Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft).

Wohnung

Tipp: Daft.ie ist die größte Immobilien-Webseite in Irland. Dort können Sie direkt einen Bestand von tausenden Wohnungen durchsuchen.

Rechnen Sie für eine Ein-Zimmer-Wohnung in Dublin (nicht Central Dublin) mit folgenden Kosten: 

  • Monatliche Miete: ab €800

  • Nebenkosten: ab €100

Es gibt auch günstigere Wohnungen als für den hier genannten Preis. Allerdings gehen wir davon aus, dass Sie keine Bruchbude mieten wollen.

Die Wohnung bezahlen Sie von Ihrem Gehalt.

Lebenshaltungskosten

Rechnen Sie für alle anderen Lebenshaltungskosten wie Essen, Bus usw. mit rund €400 bis €500 pro Monat. Dieser Betrag wird auch vom Insolvenzverwalter akzeptiert werden.

Die Lebenshaltungskosten bezahlen Sie von Ihrem Gehalt.

Verfahrenskosten

Sie müssen €650 bezahlen, wenn Sie den Antrag einreichen.

 

So kann unsere Kanzlei Sie bei der EU-Insolvenz in Irland unterstützen

Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland. Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulde.

Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%.

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“,  Ihr Aufwand bleibt also minimal.

Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.

Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand.

 Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur EU-Insolvenz in Irland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema EU-Insolvenz auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach England oder Irland im Grundsatz vorstellen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die EU-Insolvenz? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

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