Bedingungen, die Sie für eine EU-Insolvenz in Irland erfüllen müssen (ohne Wenn & Aber)

Nur wer tatsächlich nach Irland umzieht, kann die EU-Insolvenz durchlaufen. Was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier

Damit Sie das EU-Insolvenzverfahren in Irland beginnen können, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Hier sind keine Kompromisse möglich. Erfüllen Sie eine der Voraussetzungen nicht, ist ein irisches Verfahren entweder gar nicht mehr möglich oder es ist strikt davon abzuraten.

Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sind diese:

  • Es darf noch kein Insolvenzverfahren in Ihrem Herkunftsland eröffnet sein (in Deutschland darf also kein Insolvenzantrag beziehungsweise Eröffnungsantrag nach § 305 InsO gestellt worden sein).

  • Sie müssen absolut vermögenslos sein.

  • Sie müssen in der Lage sein, bis auf Weiteres nach Irland umzuziehen. Es darf keine beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder finanziellen Gründe geben, die einem solchen Umzug im Weg stehen.

  • Ihr Ehepartner und Ihre Kinder müssen ebenfalls mit Ihnen nach Irland umziehen.

  • Sie brauchen einen Sponsor (Ehepartner, Familienmitglied, Freund usw.), der Ihnen den Aufenthalt und das Verfahren in Irland finanziert. Denken Sie daran: Sie selbst sind ja vermögenslos.

Beachten Sie außerdem:

Schulden aus strafbaren Handlungen können nicht restschuldbefreit werden. Seit dem 01.07.2014 fallen darunter auch Steuerschulden, die durch Steuerhinterziehung oder andere Steuerstraftaten entstanden sind. Nicht bezahlte (aber erklärte) Steuern werden natürlich auch weiterhin restschuldbefreit. Beachten Sie dies, wenn Sie zur Privatinsolvenz Voraussetzungen klären.

Erfahren Sie hier mehr zur EU-Insolvenz für Mandanten aus der Schweiz und Was man bei einer Privatinsolvenz vermeiden sollte.

So kann unsere Kanzlei Sie bei der EU-Insolvenz in Irland unterstützen

Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland. Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulde.

Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%.

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“,  Ihr Aufwand bleibt also minimal.

Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.

Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand.

 Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur EU-Insolvenz in Irland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema EU-Insolvenz auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach England oder Irland im Grundsatz vorstellen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die EU-Insolvenz? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur EU-Insolvenz zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf ein EU-Insolvenz-Verfahren zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen EU-Insolvenz in Irland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus über 100 erfolgreichen Verfahren und mehr als 10 Jahren konkreter Beratungserfahrung in der EU-Insolvenz. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft ohne Schulden.

Die EU-Insolvenz ist die ultimative Lösung für einen finanziellen Neuanfang, auch und vor allem als Schuldner mit hohen Schulden. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft. Gern beantworten wir dabei auch Fragen zu Steuerschuld, Restschuldbefreiung oder zur Voraussetzung für die Privatinsolvenz.