Restschuldbefreiung: Letzter Schritt im Insolvenzverfahren

Ein Jahr nach Start des Insolvenzverfahrens erfolgt bei der Privatinsolvenz in Irland, wenn alles reibungslos verläuft, die Restschuldbefreiung.

Doch was bedeutet eigentlich Restschuldbefreiung? Was sind hierfür die Voraussetzungen und welche Ausnahmen gibt es? Diese Fragen sind für die meisten Schuldner schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens relevant, denn erst wenn die Restschuldbefreiung erteilt ist, ist auch die Insolvenz abgeschlossen.

Was bedeutet Restschuldbefreiung im Rahmen des Insolvenzverfahrens?

Die Restschuldbefreiung befreit Personen, die für insolvent erklärt worden sind, von finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Insolvenzgläubiger. Wenn eine Person Insolvenz anmeldet, wird ihr Vermögen dazu verwendet, ausstehende Schulden so weit wie möglich zu begleichen. Die Restschuld, die nach der Begleichung des Vermögens verbleibt, wird jedoch vollständig abgeschrieben . Die Erteilung der Restschuldbefreiung sorgt also dafür, dass auch die verbleibenden Schulden passé sind und ermöglicht einen finanziellen Neuanfang.

Wann erfolgt die Befreiung von den Schulden beim Insolvenzgläubiger?

Die Erteilung der Restschuldbefreiung selbst geht schnell vonstatten. Es ist ein rein administrativer Akt, der den Schlusspunkt unter das Insolvenzverfahren setzt. Der Weg dorthin beginnt allerdings vor dem Insolvenzgericht.

Erster Schritt: Gang zum Insolvenzgericht

Bevor überhaupt an eine Erteilung der Restschuldbefreiung zu denken ist, muss die Insolvenz eröffnet werden. Zudem muss der Schuldner eine sogenannte Wohlverhaltensphase hinter sich bringen.

Erst, wenn diese Phase abgeschlossen ist, wird die Restschuldbefreiung erteilt. Wie lang dieser Zeitraum ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während Sie in Deutschland sechs Jahre darauf warten müssen, kann sie in Irland schon nach einem Jahr erteilt werden. Eine Verkürzung bis auf drei Jahre ist allerdings auch in Deutschland möglich.

Wie beantragt man eine Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung wird normalerweise schon dann beantragt, wenn beim Insolvenzgericht die Insolvenz eröffnet wird.

Ist dies geschehen, erfolgt die Erteilung der Restschuldbefreiung sozusagen automatisch und Sie erlangen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Schuldenfreiheit.

Was beim Antrag auf Restschuldbefreiung zu beachten ist

Der Antrag auf Restschuldbefreiung wird also direkt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht. Ist dies nicht erfolgt, kommt eine Benachrichtigung vom Insolvenzgericht mit dem Hinweise auf Einreichung. In diesem Fall gilt eine 14-tägige Frist für die Einreichung des Antrags. Diese ist unbedingt einzuhalten, da es sonst zur Versagung der Restschuldbefreiung kommen kann.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist also eng an den erfolgreichen Ablauf des Insolvenzverfahrens geknüpft. Dazu gehört nicht nur, dass der Betreffende der Forderung nachkommt, sein pfändbares Einkommen für einen bestimmten Zeitraum abzutreten. Zur Insolvenz gehört auch Wohlverhalten des Schuldners in Bezug auf eine etwaige Arbeitslosigkeit und der unerwarteten Steigerung von Vermögen.

Zu den Pflichten des Schuldners oder der Schuldnerin während der Wohlverhaltensphase gehört also:

  • die aktive Suche nach Arbeit und nach einem Weg aus einer etwaigen Arbeitslosigkeit,

  • die Abtretung von Vermögen bzw. von einem Teil des Vermögens, dass in der Zeit der Wohlverhaltensphase hinzukommt, beispielsweise in Form eines Erbes,

  • Erteilung von Auskunft über die Bezüge von Geld, beispielsweise in Form von Gehalt,

  • keine Begleichung von Gläubigerforderungen außerhalb der Insolvenzmasse.

Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Wer die Privatinsolvenz durchläuft, sei es in Irland oder in einem anderen EU-Land, sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass eine Restschuldbefreiung nicht unbedingt bedeutet, dass sämtliche Schulden erlassen werden.

So gibt es Verbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Dazu gehören:

  • Geldbußen und -strafen,

  • Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen,

  • nicht gezahlter (Pflicht-)Unterhalt,

  • Steuerforderungen im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat.

Insolvenzverfahren und Erteilung der Restschuldbefreiung in Irland

Egal, ob in Deutschland, Irland oder in anderen EU-Ländern, das Prinzip der Restschuldbefreiung ist innerhalb der Europäischen Union dasselbe. Haben Sie dahingehend Fragen, sei es zum Ablauf des Verfahrens, zum Schuldenerlass oder zur Wohlverhaltensphase, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin und wir beantworten Ihre Fragen persönlich!

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