Insolvenz-verschleppung: Bedeutung für Privatpersonen

Insolvenzverschleppung ist vor allem für Unternehmer ein wichtiges Thema. Doch auch, wer vor einer Privatinsolvenz steht, fragt sich häufig, ob diese durch eine Insolvenzverschleppung gefährdet sein kann. Wir klären auf, wann es zu einer Insolvenzverschleppung kommen kann und welche Bedeutung diese im Rahmen der Privatinsolvenz hat.

Insolvenzverschleppung - nur für Unternehmen ein Thema

Kurz gesagt: Rein rechtlich ist die Insolvenzverschleppung strafbar, wenn es sich um Unternehmen handelt. Privatpersonen müssen sich also nicht darum sorgen, sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar zu machen. Allerdings kann es durchaus Vorteile haben, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen.

juristische Personen und ihre Insolvenzantragspflicht

Unternehmen haben laut der Insolvenzordnung im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen.

Liegt beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH vor, besteht innerhalb von drei Wochen Insolvenzantragspflicht laut § 15a InsO. Anders als bei der Zahlungsunfähigkeit haben juristische Personen im Fall der Überschuldung sechs Wochen Zeit zur Stellung des Insolvenzantrags.

Für wen besteht Insolvenzantragspflicht?

Die Insolvenzantragspflicht besteht für:

  • juristische Personen, also beispielsweise für den Geschäftsführer einer GmbH, den Vertreter einer AG oder Genossenschaft,

  • Personengesellschaften, sofern der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist.

Die Insolvenzantragspflicht nach der Insolvenzordnung besteht nicht für natürliche Personen. Dementsprechend müssen Privatpersonen nicht befürchten, sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar zu machen.

Ein Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise zählt als Vertreter einer Gesellschaft natürlich nicht als Privatperson und ist dementsprechend auch wegen Insolvenzverschleppung haftbar zu machen. Anders ist das, wenn jemand Geschäftsführer eine GmbH ist, aber nicht in dieser Funktion in Insolvenz geht, sondern eben als private Person unabhängig von dieser beruflichen Tätigkeit. Dann muss er sich nicht wegen Insolvenzverschleppung verantworten.

Gleichwohl profitieren auch Privatpersonen davon, rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen.

Gefährdung der Privatinsolvenz wegen Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung ist also für Privatpersonen keine Straftat. Eine Gefährdung der Privatinsolvenz an sich muss also niemand fürchten, der als private Person nicht innerhalb von drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Insolvenzantrag rechtzeitig stellen

Obwohl es für eine Privatperson also hinsichtlich der Fristen nicht dieselbe Antragspflicht gibt wie für Unternehmen, macht es durchaus Sinn, sich bei Schulden rechtzeitig auf das Insolvenzverfahren einzulassen. Schließlich bedeutet das Insolvenzverfahren auch einen Weg aus der Zahlungsunfähigkeit. Besonders, wer hohe Schulden hat, kann mit einer Insolvenz irgendwann wieder in eine neue Zukunft starten.

Mit der Insolvenz in kurzer Zeit in eine neue Zukunft starten

Statt jahrelang unter einer Insolvenz zu leiden, ermöglicht diese innerhalb von Europa mittlerweile nach wenigen Jahren wieder den finanziellen Neustart.

Eine Insolvenzverschleppung macht daher oft keinen Sinn. Mittlerweile dauert beispielsweise die Verbraucherinsolvenz in Deutschland nur noch drei Jahre nach Antragstellung.

Noch schneller geht diese Zeit bei der Irlandinsolvenz vorbei. Schon zwölf Monate nach Stellung des Insolvenzantrages kann hierbei im Normalfall die Restschuldbefreiung erfolgen. Positive Beispiele zeigen, wie schnell dieses Zeit vorbeigehen kann und dass es sich lohnt, statt der Insolvenzverschleppung bei Zahlungsunfähigkeit den schnellen Weg der Antragstellung zu wählen.

Wollen Sie den schnellen Weg aus der Schuldenfalle wählen? Dann setzen Sie sich am besten gleich mit uns in Verbindung. Wir klären mit Ihnen Fragen zu Ihren persönlichen Rechtsthemen und begleiten Sie auf dem Weg durch die Insolvenz.

 
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