HIntergrund

Neues deutsches Insolvenzrecht und Insolvenzplan

Auch in Deutschland ist es nun seit einigen Jahren möglich, sich schnell zu entschulden. Sie sollten diese Option für sich prüfen bevor Sie den Weg nach Irland wählen

Seit Juli 2014 können sich Verbraucher in Deutschland über die Privatinsolvenz mit Insolvenzplan schon innerhalb weniger Monate komplett entschulden. Der Gesetzgeber hat sich bewusst entschieden, die Entschuldung für Betroffene enorm zu beschleunigen und zu erleichtern. Die Gerichte sind angewiesen, so großzügig wie möglich mit den Schuldnern zu sein.

Beim Insolvenzplan stellt Ihren Gläubigern ein fremder Dritter (z.B. Familienmitglied) unmittelbar nach Eröffnung des Verfahrens eine bestimmte Summe in Aussicht. Üblicherweise reichen schon €10.000 bis €20.000 auch bei hohen Schulden aus, um die Gläubiger zu befrieden. Können Sie zeigen, dass die Gläubiger mit dieser Einmalzahlung mehr erhalten, als sie im herkömmlichen Verfahren erzielen würden und stimmt eine einfache Mehrheit der bei Gericht anwesenden Gläubiger der Zahlung zu, wird diese vom Gericht akzeptiert.

Innerhalb von zwei Wochen werden die Gläubiger bezahlt und Ihr Insolvenzverfahren ist beendet.

Zweifellos ist dieses neue Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan sehr attraktiv und hat dazu geführt, dass viele Betroffene nun eine schnelle Entschuldung zu Hause anstreben. Im Ergebnis wählen deutlich weniger Schuldner den Weg der EU-Insolvenz zur Entschuldung.

Wir raten allen Schuldnern, für die eine Privatinsolvenz in Deutschland in Frage kommt, die Option Insolvenzplan mit ihrem Anwalt zu besprechen.

Für Geschäftsleute, die den Insolvenzplan nicht nutzen können oder wollen, ist freilich die EU-Insolvenz immer noch die schnellste und beste Lösung, um sich zu entschulden. Doch auch jene Deutschen, die den Weg der EU-Insolvenz wählen, profitieren vom neuen deutschen Insolvenzrecht: Weil sich der Andrang von Deutschen bei den Behörden in Irland stark reduziert hat, ist man dort nun viel gelassener mit ausländischen Schuldnern und unterstellt nicht automatisch Insolvenztourismus.

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, haben wir hier Informationen für Sie zusammengefasst.

So kann unsere Kanzlei Sie bei der EU-Insolvenz in Irland unterstützen

Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland. Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulden.

Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%.

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“,  Ihr Aufwand bleibt also minimal.

Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.

Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand.

 Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur EU-Insolvenz in Irland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema EU-Insolvenz auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach England oder Irland im Grundsatz vorstellen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die EU-Insolvenz? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur EU-Insolvenz zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf ein EU-Insolvenz-Verfahren zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen EU-Insolvenz in Irland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus über 100 erfolgreichen Verfahren und mehr als 10 Jahren konkreter Beratungserfahrung in der EU-Insolvenz. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft ohne Schulden.

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