Haftbefehl wegen Schulden: Droht das Gefängnis?
Ein Haftbefehl wegen Schulden ist selten. Angesichts der Tatsache, dass eine Privatinsolvenz, sei es in Deutschland, in England oder Irland, eine Entschuldung ermöglicht, muss es nicht dazu kommen, dass ein Schuldner wegen seiner Verbindlichkeiten ins Gefängnis muss.
Wir verraten Ihnen, in welchen Fällen es zu einem Haftbefehl wegen Schulden (auch mit Polizeikontrollen) kommen kann und wie sich vermeiden lässt, dass Sie wegen Schulden ins Gefängnis kommen.
Wann Schuldner mit dem Gefängnis rechnen müssen
Allein deshalb, weil Menschen ihre Rechnungen nicht zahlen können, kommt es nicht zur Ausstellung eines Haftbefehls. “Kommt die Polizei wegen Schulden” ist also eine Frage, um die sich Schuldner in der Regel erst einmal keine Sorgen machen müssen. Es gibt jedoch Situationen, bei denen es bei Privatinsolvenz durchaus zur Haftandrohung für eine Person kommen kann. Dies kann in den folgenden Fällen gegeben sein.
Haftbefehl zur Erzwingungshaft
Kommt man wegen Schulden ins Gefängnis?
Hat ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner beantragt, kann der Gerichtsvollzieher im Zuge dessen eine Vermögensauskunft verlangen. Diese Vermögensauskunft ist Ihnen vielleicht auch unter dem Begriff eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid bekannt. Durch diese Vermögensauskunft erhält der Gläubiger Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners. Sie enthält Angaben zum Einkommen des Schuldners, zu Versicherungen, Konten, Vermögen, Unterhaltsansprüchen, Aktualisierung der Situation etc.
Verweigert der Schuldner diese Auskunft ohne Grund oder im Fall, dass Sie die Frist verstreichen lassen, die der Gerichtsvollzieher hierfür gesetzt hat (in der Regel zwei Wochen), kann ein Haftbefehl zur Erzwingungshaft erlassen werden. Die Vermögensauskunft verhindern können Sie durch reines “Aussitzen” also nicht.
Vermeiden lässt sich diese "Erzwingung durch Haft" schlichtweg durch Kommunikation mit dem Gläubiger und dem Gerichtsvollzieher und der Abgabe der Vermögensauskunft. Hierbei kann eine Schuldnerberatung (auch Schuldenberatung) hilfreich sein. Beim Ausfüllen der Vermögensauskunft können Sie aber auch die Hilfe des Gerichtsvollziehers in Anspruch nehmen.
Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafe
Zu einem Haftbefehl wegen Schulden kann es auch dann kommen, wenn jemand zunächst einmal vor Gericht zu einer Geldstrafe statt einer Haftstrafe verurteilt wurde. Die Geldstrafe wird nach bestimmten Tagessätzen erhoben. Kann (oder will) jemand das Geld nicht bezahlen, so muss der Schuldner stattdessen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Statt die Geldstrafe zu bezahlen, geht er dann für die entsprechende Zeit ins Gefängnis.
Eine derartige Freiheitsstrafe muss wegen Geldstrafen niemand erleiden. Sie lässt sich bis zum letzten Moment noch verhindern, selbst wenn dadurch, dass aus dem Grund Geldstrafe nicht bezahlt Haftbefehl vorliegt. Erhält der Gläubiger die Aufforderung zum Haftantritt, kann der die Strafe immer noch ggf. per Ratenzahlung bezahlen und so die Haft vermeiden.
Haftbefehl wegen Schulden aus einer Straftat
Ein weiteres Szenario bei dem es zur Haft des Schuldners kommen kann, hängt mit der Entstehung der Schulden zusammen. Liegt diesen eine Straftat, zum Beispiel Betrug zugrunde, kann eine Verhaftung die Folge sein. Dieser erfolgt dann aber nicht per se wegen der Schuldensituation, sondern aufgrund der Verurteilung wegen der Straftat und dem vorliegenden Strafbefehl in Zusammenhang mit dem Strafrecht und einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
Raus aus den Schulden und Haftbefehl vermeiden
Schulden an sich sind definitiv kein Grund, der zur Haftstrafe führen muss. Einen Haftbefehl wegen Schulden abwenden können Gläubiger von Anfang an, wenn sie sich mit ihrer Situation realistisch auseinandersetzen und Hilfsangebote wahrnehmen. Dies kann bei einer finanziellen Schieflage der Betroffenen die Schuldnerberatung sein.
Selbst bei hohen Schulden ist ein finanzieller Neustart innerhalb eines Zeitfensters verhältnismäßig schnell möglich. Die Irlandinsolvenz beispielsweise bietet einen Weg aus der Schuldenfalle und hat schon in vielen Fällen zu einem ganz neuen Lebensgefühl geführt. Sind Sie von einer solchen Situation betroffen und wollen mehr über die Irlandinsolvenz wissen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren. Dabei können Sie uns alles fragen, was Sie zum Thema: “Ist Schulden nicht bezahlen strafbar"? oder zum Thema Kontopfändung wissen möchten. Auch über das Thementrio “Schulden Finanzamt Haftbefehl” können wir Ihnen bei einem Gespräch mehr verraten.