Hintergrund

In 7 Schritten zur Entschuldung: Das übersichtliche englische Insolvenzverfahren

Einfacher und schneller als mit der England-Insolvenz können Sie sich nicht entschulden

Wichtig: Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU kommt für die meisten Mandanten ein Insolvenzverfahren in England gar nicht mehr in Betracht. Erstens ist der Umzug nach UK mittlerweile stark erschwert, zweitens ist UK nicht mehr Teil der EU. Somit ist eine Anerkennung der Restschuldbefreiung in anderen EU-Ländern gemäß EU-Recht nicht möglich. Dennoch: Wer bereits heute in England wohnt oder den Settled / Pre-Settled Status hat, für den kann das englische Verfahren und sein Ablauf interessant sein.

Die schnelle Entschuldung über das englische Insolvenzverfahren wird erfolgreich sein, wenn Sie die folgenden Verfahrensschritte fehlerfrei durchlaufen. Für jeden Verfahrensschritt hält die Steuerkanzlei St Matthew das richtige Service-Tool für Sie bereit.

Wir gehen hier davon aus, dass Sie bereits in England wohnen oder visafrei dorthin umziehen können, weil z.B. Sie den Settled- oder Pre-Settled Status haben oder britischer Staatsbürger sind.

Möglicherweise sind einige der Schritte für Sie obsolet, da Sie schon seit vielen Jahren in England leben. Entsprechend fallen diese dann in Ihrem Fall weg.

Beachten Sie, dass die englische Restschuldbefreiung nicht in der EU gemäß EU-Insolvenzverordnung automatisch anerkannt wird.

1. Melden Sie sich ab

Es ist ein einziger Gang zum Einwohnermeldeamt. Sie bleiben selbstverständlich weiterhin deutscher bzw. österreichischer Staatsbürger, aber werden ab sofort in einem anderen Land wohnen.

Überprüfen Sie allerdings vor Ihrer Abmeldung, ob Ihre Ausweise noch mindestens zwei Jahre gültig sind. Falls nicht, verlängern Sie diese bitte zuallererst.

Wenn Sie wollen, können Sie eine temporäre englische Wohnadresse bei uns buchen, die Sie bei der Abmeldung angeben können. Dies verschafft Ihnen mehr Luft bei der Suche nach einer Wohnung in England.

2. Verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach England

Bauen Sie jetzt Ihren Lebensmittelpunkt in England auf. Das bedeutet: Eigene Wohnung suchen und nach England umziehen, eigenes Konto und eigene berufliche Tätigkeit.

Eine Unterkunft im Hotelzimmer, bei Bekannten oder gar nur eine Briefkastenadresse reichen definitiv nicht aus. Die Wohnung muss zur ständigen Nutzung ausgestattet sein.

Lebensmittelpunkt bedeutet jedoch nicht, dass Sie nach England auswandern müssen und zunächst nicht wieder nach Deutschland dürfen. Nach der EU-Verordnung ist Ihr Lebensmittelpunkt dort, wo der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt, Sie hier Ihre Rechnungen beziehen und Sie mindestens 51 % des Jahres anwesend sind.

Besuche Ihrer Familie am Wochenende sind völlig legal und Ihr gutes Recht. Ein Erscheinen in der Öffentlichkeit ist in gewissen Maßen ebenfalls in Ordnung.

3. Holen Sie sich eine National Insurance Nummer (NiNo)

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt nach England verlagert. Holen Sie sich jetzt eine Sozialversicherungsnummer, die Sie benötigen, wenn ein Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlen soll.

Der Inhaber einer Sozialversicherungsnummer zeigt, dass sein Aufenthalt in wirtschaftlichen Interessen begründet. Rein touristische Zwecke werden ausgeschlossen.

Selbstverständlich organisieren wir das Interview zum Erhalt der Sozialversicherungsnummer für Sie. Sie müssen nicht befürchten, dass diese ggf. an einer Übersetzung scheitert.

4. Abwarten

Jetzt warten Sie bitte mindestens sechs Monate ab und gehen Ihrem Leben als neuer, englischer Geschäftsmann nach. In der Zwischenzeit kümmern wir uns um den Insolvenzantrag für das Konkursverfahren. Dazu sammeln wir alle Gläubiger, registrieren diese und füllen das amtliche Formular aus.

Es könnte sein, dass Ihre Gläubiger gegen Sie als Schuldner vollstrecken wollen. Bleiben Sie in dieser Situation fair und teilen Sie Ihre neue Anschrift mit. Das spart dem deutschen Gläubiger unnötige Vollstreckungskosten.

5. Stellen Sie den Antrag online

Es ist an der Zeit, den Insolvenz-Antrag zu stellen. In England gibt es mittlerweile keine Notwendigkeit mehr, den Antrag für die Verbraucherinsolvenz persönlich bei einem Gericht einzureichen. Der Antrag für die Privatinsolvenz wird online gestellt.

Wir bearbeiten den kompletten Antrag für Sie. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir sehr umfangreiche Begleitmaterialien zusammen, die oft 500 Seiten und mehr umfassen. Von Kontoauszügen über Stromrechnungen zu Zeugenaussagen - alles muss der Insolvenzbehörde online zur Verfügung gestellt werden, um dem Insolvenzrecht gerecht zu werden und Privatinsolvenzen mit gewünschtem Ergebnis abschließen zu können.

6. Der Official Receiver bittet zum Interview

Der Antrag ist gestellt. In England gibt es in der Zwischenzeit in den meisten Fällen keine gerichtliche Anhörung mehr.

Die Insolvenzbehörde prüft Ihren Online-Antrag sehr genau und wird oft nach weiteren Belegen und Dokumenten fragen. 

Im Rahmen dieser Prüfung muss die Insolvenzbehörde klären, ob die Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind und Ihr Lebensmittelpunkt in England liegt. Abhängig von Ihren Gläubigern und der Qualität Ihrer Unterlagen, kann die Prüfung fünf Tage oder fünf Wochen dauern.

Ggf. wird auf Gläubigerwunsch ein Gerichtstermin angesetzt. Manche Gläubiger beauftragen heute spezialisierte Anwälte damit zu beweisen, dass der Lebensmittelpunkt sich nicht wirklich in England befindet. Ein Gerichtstermin ist aber höchst selten.

Ein Insolvenzrichter erklärt Sie nach Prüfung Ihres Online-Antrages und bei erfolgter Feststellung des Lebensmittelpunktes bankrott. Sie werden per E-Mail über die Entscheidung informiert und müssen nicht persönlich erscheinen.

Es folgt ein Interview mit dem staatlichen Konkursverwalter.

Stehen Sie diese Termine bitte ebenfalls allein durch, ohne Anwalt. Ein Übersetzer kann Sie natürlich begleiten, falls Ihr Englisch dies erforderlich macht. Niemand wird darauf bestehen, dass Sie sich bei einem solchen Termin per Wörterbuch verständigen.

7. Das eigentliche Insolvenzverfahren

Nach den Interviews startet das eigentliche Insolvenzverfahren.

Der Konkursverwalter schreibt offiziell alle Gläubiger an und fordert auf, eine Insolvenztabelle anzumelden. Dieser Vorgang ist dem deutschen Insolvenzverfahren ganz ähnlich, denn so werden die Verbindlichkeiten festgestellt.

Sobald die Insolvenzforderungen ermittelt worden sind, geht es um die Insolvenzmasse. Bei Ihnen gibt es keine finanzielle Mittel, die verteilt werden können. Deshalb wird das Verfahren eingestellt.

Ein Jahr nach der Bankrotterklärung durch den englischen Richter erfolgt die automatische Restschuldbefreiung.

Nach dem Verfahren

Was passiert nach dem Verfahren? Wir gehen davon aus, dass Sie in England bleiben werden. Sie können natürlich auch in ein EU-Land zurückkehren, allerdings genießen Sie dort nicht unbedingt Schutz vor Ihren Gläubigern.

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, haben wir hier Informationen für Sie zusammengefasst.

 

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